Beurlaubung
Paderborn, 19.5.2011 Häufig stellt sich im Zusammenhang mit der Teilnahme an kirchlichen Feiern und Freizeiten die Frage nach einer Beurlaubungsmöglichkeit durch die Schule....mehr
Multireligiöse Feiern
Die Deutsche Bischofskonferenz hat im Jahre 2008 eine überarbeitete Handreichung mit der Überschrift "Leitlinien für das Gebet bei Treffen von Christen, Juden und Muslimen" herausgegeben. Dessen Orientierungen und Hinweise sind insbesondere im Hinblick auf Veranstaltungen in der Schule von grundsätzlicher Bedeutung....mehr
Schulgottesdienste
Die Fragen zur Rechtsstellung des Schulgottesdienstes beantworten sich aus dem Runderlass des Kultusministers vom 13.4.1965 und den im Wortlaut gleichen Verfügungen zur „Sicherung und Gestaltung von Schulgottesdiensten“ der Bezirksregierungen Arnsberg und Detmold (Einzugsbereiche des Erzbistums Paderborn). Aus diesem Grund werden beide Rechtsgrundlagen im Originalwortlaut abgedruckt....mehr
Religiöse Feiertage
Die religösen Feiertage der katholischen Kirche sind im Feiertagsgesetz NW vom 23.04.89 geregelt....mehr
"Alles was Recht ist..." - Thema Schulgottesdienste
Paderborn, 7.9.2010 Täglich erreichen uns Anfragen aus dem schulischen und kirchlichen Bereich zur rechtlichen Bewertung von Konfliktsituationen, insbesondere im Hinblick auf die Erteilung des Religionsunterrichts, der Durchführung der Schulpastoral und der Organisation der öffentlichen Bekenntnisschulen....mehr
Seelsorgestunde
Im Erzbistum Paderborn wurde die Seelsorgestunde wie der „Lehrplan für den Religionsunterricht und die Kinderseelsorgestunde innerhalb des Erzbistums Paderborn“ von 1946 ganz unkompliziert ohne Erlasse, nur aufgrund mündlicher Absprachen zwischen Staat und Kirche, eingerichtet und bis zur Schulreform von 1968 fast überall in den Volksschulen durchgeführt - besonders in den damals noch sehr zahlreichen Bekenntnisschulen....mehr
Rechtsgrundlagen Religiöse Freizeiten
Schulrechtlich sind Besinnungstage/Schulendtage durch einen Erlaß des Kultusministers von 1983 und einem Schreiben des Schulkollegiums Münster von 1984 abgesichert. Wegen der rechtlichen Bedeutung folgen beide Texte im Wortlaut:...mehr
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