Beurlaubung
Paderborn, 19.5.2011 Häufig stellt sich im Zusammenhang mit der Teilnahme an kirchlichen Feiern und Freizeiten die Frage nach einer Beurlaubungsmöglichkeit durch die Schule. Eine solche ist auf der Grundlage folgender Verordnung grundsätzlich möglich.
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Missio Canonica Kirchliche Unterrichtserlaubnis |
| "Die Katholische Grundschule in Nordrhein-Westfalen" |
| Institut für Religionspädagogik und Medienarbeit |
| Leitbild für Schulen des Erzbistums |
| Prävention |
| Klimaschutz-Teilkonzept |
| Religionspädagogisches Internetportal RPP-Katholisch |
| Katholische Schulen |
| Deutsche Bischofskonferenz |


